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Geschrieben von miwi am 17.10.2017 um 07:44:
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege 2018
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018
Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an.
Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 12.09.2017 [PDF, 110 KB]
Geschrieben von Banu am 17.10.2017 um 10:49:
Hab mal eine Frage:
Wenn
PK
12 Jahre ist, wäre es dann in der Einstufung 6-12 oder 12-18 Jahre?
LG
Banu
Geschrieben von Y´s Mom am 17.10.2017 um 11:19:
Unser
PS
wurde in dem Monat, in dem er 12 Jahre alt wurde, in die höhere Altersklasse eingestuft.
Geschrieben von Banu am 17.10.2017 um 11:57:
Ist das bundesweit so festgelegt?
LG
Banu
Geschrieben von Bibichanoum am 17.10.2017 um 12:34:
Ja, das geht nach dem vollendeten Lebensjahr = wenn Kind 12 ist, hat es am Tag des Geburtstags 12 Jahre vollendet. Wir im Sozialrecht immer so gesehen = das Lebensjahr zählt.
Geschrieben von Banu am 17.10.2017 um 15:33:
Oh, dann läuft bei uns wohl was schief... Werde morgen mal mit der JWH telefonieren. Danke!
LG
Banu
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